ABC-Dekontamination P/G

Ziel des Lehrgangs ist die Befähigung zur Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung der Dekontamination von Personen und Gerät im ABC-Einsatz. Die Teilnehmer lernen die ABC-Sonderausrüstung, die erforderliche Schutzkleidung sowie die Dekonverfahren nach FwDV 500 sicher und fachlich korrekt anzuwenden.

Termine:

 

Der Teilnehmer kann:

  • die Aufgaben, Strukturen und Einsatzoptionen der ABC-Gefahrenabwehr sowie das Zusammenwirken der beteiligten taktischen Einheiten im ABC-Einsatz erläutern.
  • die Dekontamination als taktische Maßnahme einordnen und die Unterschiede zwischen den einzelnen Dekontaminationsstufen erläutern.
  • Dekontaminationsabläufe für Personen und Gerät gemäß FwDV 500 planen, aufbauen und eigenständig durchführen.
  • die Arbeits- und Ausrüstungsgeräte der Dekon-Einheit (P/G) (z. B. Duschzelte, Pumpen, Wannen, Auffangsysteme, Heißwassergeräte) zweckentsprechend und sicher einsetzen.
  • unter Einsatzbedingungen alle Funktionen innerhalb der Dekon-Einheit, mit Ausnahme von Führungsfunktionen, eigenständig und fachlich korrekt ausüben.

 

Lehrgangsdauer:

  • 6 Ausbildungstage - Fr. / Sa. / Fr. / Sa. / Fr. / Sa.   
  • mindestens 35 Stunden (FwDV 2)

 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Punkt 2.1.2
  • Ausbildung zum Sprechfunker gemäß FwDV 2, Punkt 3.1
  • Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2, Punkt 3.2
  • abgeschlossene Ausbildung ABC-Einsatz gemäß FwDV 2, Punkt 3.5
  • Aktuelle Atemschutztauglichkeit nach G 26.3

 

Lehrgangsort:

  • Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis, Friedensstraße 2, 50181 Bedburg-Rath

 

Kleidung:

  • Während der theoretischen Ausbildung: Dienstkleidung gemäß kommunalen Bekleidungserlass
  • Während der praktischen Ausbildung: Einsatzkleidung (Persönliche Schutzausrüstung gem. § 14 DGUV 49 Feuerwehren. Es bestehen Umkleidemöglichkeiten.


Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer:

  • schriftliche Lernzielkontrolle (gesamter Themenbereich)

 

Besondere Hinweise:

  • Am 1. Unterrichtstag ist eine Kopie des ärztlichen Untersuchungsberichtes (G26.3 tauglichkeit) mitzubringen. Teilnehmer, die diese Unterlagen nicht vorlegen können, werden vom Lehrgang ausgeschlossen.