
Gerätewart
Ziel des Lehrgangs ist die Befähigung, die Instandhaltung der feuerwehrtechnischen Geräte und persönlichen Ausrüstung sowie einfache Pflege- und Wartungsarbeiten an Feuerwehrfahrzeugen im Rahmen der übertragenen Aufgaben selbstständig durchzuführen.
Termine:
- Bitte entnehmen Sie die aktuellen Termine unserem Veranstaltungskatalog.
Der Teilnehmer kann:
- die für seine Tätigkeit als Gerätewart relevanten Vorschriften, Normen, Richtlinien und gesetzlichen Grundlagennennen und deren Bedeutung für Aufgaben- und Verantwortungsbereich erklären (u. a. UVV Feuerwehren, Geräteprüfordnungen, Prüf- und Benutzungsnachweise, Baurichtlinien, DIN-Normen, Verordnungen, Gebrauchsanleitungen und Dienstanweisungen).
- Art und Umfang der durchzuführenden Prüfungen, Wartungs-, Pflege- und Instandsetzungsarbeiten in seinem Zuständigkeitsbereich bestimmen und deren ordnungsgemäße Durchführung fachlich richtig umsetzen.
- an Feuerwehrfahrzeugen vorgeschriebene Prüf-, Pflege- und Wartungsmaßnahmen sowie Störungsbeseitigungen eigenständig und fachlich korrekt durchführen.
- an Feuerlöschkreiselpumpen die erforderlichen Prüfungen, Wartungen, Pflegearbeiten sowie Störungs- und Fehlerbehebungen selbstständig und sachgerecht ausführen.
- an hydraulischen Rettungsgeräten und weiteren technischen Rettungsgeräten die vorgeschriebenen Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen fachlich richtig vornehmen.
- an kraftbetriebenen Geräten (z. B. Aggregaten, Trennschleifern, Motor- und Lüftungsgeräten) vorgeschriebene Prüf-, Wartungs-, Pflege- und Instandsetzungsarbeiten selbstständig und korrekt durchführen.
- alle vorgeschriebenen Prüfungen, Wartungs- und Pflegemaßnahmen sowie Störungsbeseitigungen im übertragenen Zuständigkeitsbereich fachlich richtig durchführen – mit Ausnahme von Feuerlöschern.
- vorgeschriebene Prüfungen und Reparaturen an Saug- und Druckschläuchen selbstständig und fachlich richtig durchführen.
Lehrgangsdauer:
- 6 Ausbildungstage - Fr. / Sa. / Fr. / Sa. / Fr. / Sa.
- mindestens 35 Stunden (FwDV 2)
Teilnahmevoraussetzungen:
- abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Punkt 2.1.2
- Ausbildung zum Sprechfunker gemäß FwDV 2, Punkt 3.1
- Ausbildung zum Truppführer gemäß FwDV 2, Punkt 2.2
- Ausbildung zum Maschinisten gemäß FwDV 2, Punkt 3.3
Lehrgangsort:
- Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis, Friedensstraße 2, 50181 Bedburg-Rath
Kleidung:
- Während der theoretischen Ausbildung: Dienstkleidung gemäß kommunalen Bekleidungserlass
- Während der praktischen Ausbildung: Einsatzkleidung (Persönliche Schutzausrüstung gem. § 14 DGUV 49 Feuerwehren. Es bestehen Umkleidemöglichkeiten.
Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer:
- schriftliche Lernzielkontrolle (gesamter Themenbereich)
Besondere Hinweise:
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