Gerätewart

Ziel des Lehrgangs ist die Befähigung, die Instandhaltung der feuerwehrtechnischen Geräte und persönlichen Ausrüstung sowie einfache Pflege- und Wartungsarbeiten an Feuerwehrfahrzeugen im Rahmen der übertragenen Aufgaben selbstständig durchzuführen.

Termine:

 

Der Teilnehmer kann:

  • die für seine Tätigkeit als Gerätewart relevanten Vorschriften, Normen, Richtlinien und gesetzlichen Grundlagennennen und deren Bedeutung für Aufgaben- und Verantwortungsbereich erklären (u. a. UVV Feuerwehren, Geräteprüfordnungen, Prüf- und Benutzungsnachweise, Baurichtlinien, DIN-Normen, Verordnungen, Gebrauchsanleitungen und Dienstanweisungen).
  • Art und Umfang der durchzuführenden Prüfungen, Wartungs-, Pflege- und Instandsetzungsarbeiten in seinem Zuständigkeitsbereich bestimmen und deren ordnungsgemäße Durchführung fachlich richtig umsetzen.
  • an Feuerwehrfahrzeugen vorgeschriebene Prüf-, Pflege- und Wartungsmaßnahmen sowie Störungsbeseitigungen eigenständig und fachlich korrekt durchführen.
  • an Feuerlöschkreiselpumpen die erforderlichen Prüfungen, Wartungen, Pflegearbeiten sowie Störungs- und Fehlerbehebungen selbstständig und sachgerecht ausführen.
  • an hydraulischen Rettungsgeräten und weiteren technischen Rettungsgeräten die vorgeschriebenen Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen fachlich richtig vornehmen.
  • an kraftbetriebenen Geräten (z. B. Aggregaten, Trennschleifern, Motor- und Lüftungsgeräten) vorgeschriebene Prüf-, Wartungs-, Pflege- und Instandsetzungsarbeiten selbstständig und korrekt durchführen.
  • alle vorgeschriebenen Prüfungen, Wartungs- und Pflegemaßnahmen sowie Störungsbeseitigungen im übertragenen Zuständigkeitsbereich fachlich richtig durchführen – mit Ausnahme von Feuerlöschern.
  • vorgeschriebene Prüfungen und Reparaturen an Saug- und Druckschläuchen selbstständig und fachlich richtig durchführen.

 

Lehrgangsdauer:

  • 6 Ausbildungstage - Fr. / Sa. / Fr. / Sa. / Fr. / Sa.   
  • mindestens 35 Stunden (FwDV 2)

 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Punkt 2.1.2
  • Ausbildung zum Sprechfunker gemäß FwDV 2, Punkt 3.1
  • Ausbildung zum Truppführer gemäß FwDV 2, Punkt 2.2
  • Ausbildung zum Maschinisten gemäß FwDV 2, Punkt 3.3

 

Lehrgangsort:

  • Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis, Friedensstraße 2, 50181 Bedburg-Rath

 

Kleidung:

  • Während der theoretischen Ausbildung: Dienstkleidung gemäß kommunalen Bekleidungserlass
  • Während der praktischen Ausbildung: Einsatzkleidung (Persönliche Schutzausrüstung gem. § 14 DGUV 49 Feuerwehren. Es bestehen Umkleidemöglichkeiten.


Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer:

  • schriftliche Lernzielkontrolle (gesamter Themenbereich)

 

Besondere Hinweise:

-